Jahresabschluss und betriebliche Steuern
Die Erstellung von Jahresabschlüssen erfolgt durch uns für alle Rechtsformen unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften. Auf Grund neuerer Rechtsgrundlagen unterscheiden sich die handelsrechtlichen Vorschriften immer mehr mit den bilanzsteuerrechtlichen Vorgaben und zwingen zur Erstellung einer Handelsbilanz und einer davon abweichenden Steuerbilanz.
Wir unterstützen Sie dabei, einerseits wirtschaftliche Stärke zu demonstrieren, andererseits durch einen möglichst niedrigen steuerlichen Gewinn die Steuerbelastung zu reduzieren. Auf Wunsch stehen wir auch gern Ihrer Hausbank für ein Gespräch zur Verfügung. Dabei profitieren Sie von unserer über lange Jahre aufgebauten Reputation.
Bestandteil der von uns erstellten Jahresabschlüsse sind so genannte Bescheinigungen. Je nach Intensität der im Rahmen der Jahresabschlusserstellung durchgeführten Prüfungshandlungen werden die Bescheinigungen formuliert. Kreditinstitute verlangen häufig Jahresabschlüsse mit Plausibilitätsbeurteilungen. Die Spannbreite reicht von “einfachen“ Bescheinigungen für die Erstellung von Jahresabschlüssen ohne Prüfungshandlungen bis hin zu Bescheinigungen, die in der Qualität einem Bestätigungsvermerk nahekommen, da umfangreiche Prüfungshandlungen durchgeführt wurden.
Gern beraten wir Sie, welche Bescheinigung für Sie sinnvoll ist und erstellen dementsprechend Ihren Jahresabschluss
Unsere Leistungen im Bereich Jahresabschluss und betriebliche Steuern umfassen unter anderem:
- Erstellung des Jahresabschlusses unter Erfüllung der handels- und steuerrechtlichen Vorgaben inklusive der Fertigung der betrieblichen Steuererklärungen
- Erstellung von Eröffnungsbilanzen, Zwischenabschlüssen, Sonder- und Ergänzungsbilanzen
- Entwicklung von Planbilanzen
- Erstellung von Jahresabschlusspräsentation
- Beratung und Analyse zu Tantieme und Gewinnverwendung
- Zusätzliche Informationen zum Jahresabschluss hinsichtlich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
- Überprüfung der Steuerbescheide auf formelle und materielle Korrektheit und bei Bedarf Einlegung von Rechtsmitteln
- Steuerplanung für Folgejahre, z.B. hinsichtlich optimaler Nutzung von Verlustvorträgen
- Erstellen von Jahresabschlussberichten
- Elektronische Übermittlung der Jahresabschlüsse und Steuererklärungen an das Finanzamt sowie Übermittlung für die Veröffentlichung des Jahresabschlusses beim Bundesanzeiger
- Unterstützung und Begleitung bei Betriebsprüfungen